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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hamburgisches Transparenzgesetz vom 19. Juni 2012

Link zum RechtstextHmbTG

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch ein umfassendes Informationsrecht die bei behördlichen Stellen vorhandenen Informationen unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten unmittelbar der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu verbreiten, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen.

 

 

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