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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bremische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vom 10. September 2018

Link zum Rechtstext

Bremische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Kerninhalte

 

Diese Verwaltungsvorschrift enthält Technische Baubestimmungen, die zur Erfüllung der Anforderungen der Bremische Landesbauordnung an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen unerlässlich sind.

Sie ist in vier Teile gegliedert:
-> Teil A „Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind“
-> Teil B „Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den in Teil A aufgeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten sind“
-> Teil C „Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, und für Bauarten“
-> Teil D „Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen“

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