Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hessisches Eisenbahngesetz vom 25. September 2006 |
Link zum Rechtstext | HEisenbG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Eisenbahnen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, die
Es findet auch Anwendung auf Halterinnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen, die ihren Sitz in Hessen haben und nach § 31 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) selbstständig oder nach § 32 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes nicht selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen. |