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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Hessische Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen |
Kerninhalte | Diese Verwaltungsvorschrift enthält Technische Baubestimmungen, die zur Erfüllung der Anforderungen der Hessischen Bauordnung an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen unerlässlich sind. Sie ist in vier Teile gegliedert: - Teil A „Technische Baubestimmungen, die bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke zu beachten sind"
- Teil B „Technische Baubestimmungen für Bauteile und Sonderkonstruktionen, die zusätzlich zu den in Teil A aufgeführten Technischen Baubestimmungen zu beachten sind"
- Teil C „Technische Baubestimmungen für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung tragen, und für Bauarten"
- Teil D „Bauprodukte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen"
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