Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Niedersächsisches Bodenschutzgesetz vom 19. Februar 1999 |
Link zum Rechtstext | NBodSchG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt unter anderem die Mitteilungs- und Auskunftspflichten des Verursachers einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast, des Grundstückseigentümers und des Inhabers der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sowie des früheren Eigentümers und des früheren Inhabers der tatsächlichen Gewalt und die Betretens- und Tatsachenermittlungsrechte der Bediensteten und sonstigen Beauftragten der für die Durchführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), dieses Gesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen zuständigen Behörden. |
Tags | NBodenSchG; NBodSchutzG; NdsBodenSchG; NdsBodSchutzG; NBoSchG; NBoSchuG; NdsBoSchG; NdsBoSchuG; NBSG |