Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landes-Umweltinformationsgesetz vom 14. Juli 2006 |
Link zum Rechtstext | LUIG MV |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Es gilt für informationspflichtige Stellen des Landes, der Gemeinden, der Ämter, der Landkreise und der unter ihrer Aufsicht stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. |