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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Lande Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1998 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und da, Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit eher sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfungen). Zweck des personellen Geheimschutzes ist es, im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Angelegenheiten dadurch zu schützen, daß der Zugang von Personen verhindert wird bei denen ein Sicherheitsrisiko vorliegt oder nicht ausgeschlossen werden kann. |