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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten - bei Brandgefahren (Brandschutz),
- bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden (Hilfeleistung) und
- bei Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutz).
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