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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 30. April 2007

Link zum RechtstextNUVPG

Kerninhalte

Dieses Gesetz dient, neben dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), der Umsetzung der europarechtlichen Vorschriften über Umweltprüfungen hinsichtlich der landesrechtlich zu regelnden Umweltprilfungen. Sein Zweck entspricht dem Zweck des § 1 UVPG.

 

 

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