Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 30. April 2007 |
Link zum Rechtstext | NUVPG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz dient, neben dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), der Umsetzung der europarechtlichen Vorschriften über Umweltprüfungen hinsichtlich der landesrechtlich zu regelnden Umweltprilfungen. Sein Zweck entspricht dem Zweck des § 1 UVPG. |