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Dieser Runderlass ist mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft getreten.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Optimierung des Energiemanagements vom 20. März 2009

Link zum RechtstextEnergieeffizienzrichtlinie NS

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben zur Optimierung des Energiemanagements in Niedersachsen.

Zielsetzung der Förderung sind Maßnahmen zum kurzfristigen, mittelfristigen oder langfristigen Schutz des Klimas. Gegenstand der Förderung sind Investitionen in öffentliche Gebäude zur Verringerung des Energieverbrauchs. Gefördert wird die energetische Sanierung oder Erneuerung von Gebäuden.

Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften.

 

 

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