Link zum Rechtstext | Sondernutzungsgebührenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und an Landesstraßen im Land Nordrhein-Westfalen – für Bundesstraßen und Landesstraßen mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten – werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben. |