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Allgemeine Hafenverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen vom 8. Januar 2000

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für alle Häfen und Umschlaganlagen in Nordrhein-Westfalen.

Sie enthält neben Grundregeln für das Verhalten im Hafen unter anderem Regelungen zu den Meldepflichten von Schiffsführern, Eigentümern oder deren Vertretern, zu Verkehr, Aufenthalt und Umschlag sowie zusätzliche Vorschriften für Häfen, in denen gefährliche Güter oder wassergefährdende Stoffe befördert und umgeschlagen werden.

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