Link zum Rechtstext | UAG-Zertifizierungsverfahrensrichtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie bestimmt, dass Zertifizierungsverfahren gemäß den vorgesehenen Verfahren von der EU-Kommission und die Zulassung von Zertifizierungsstellen in dem Mitgliedstaat, in dem sich der Standort befindet, anerkannt werden müssen. Sie normiert die Voraussetzungen für die Anerkennungen und legt für das deutsche Zulassungssystem einen „individualbezogenen Ansatz“ fest. |