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Link zum Rechtstext

Erweiterter Maßnahmenbedarf Haut

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Maßnahmen der Schutzstufe 2 – Erweiterter Maßnahmenbedarf „Haut“ vom 03. November 2008

Kerninhalte

Wie alle Schutzleitfäden stellt auch dieser Schutzleitfaden eine praktische Hilfe dar, wie die Gefährdung der Beschäftigten vermieden oder auf ein Minimum reduziert werden kann.

Er beschreibt Grundmaßnahmen zum Schutz der Haut und stellt übersichtlich dar, was in die Betriebsanweisung gehört.

 

 

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