Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen vom 20. Dezember 2018 |
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Kerninhalte | Die TRAS 120 gilt für die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von Biogasanlagen, die als Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs der Störfall-Verordnung unterliegen. Sie gilt ferner für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Biogasanlagen, die der Störfall-Verordnung nicht unterliegen. Es wird empfohlen, die TRAS bereits bei der Auslegung und Planung zu berücksichtigen. Diese TRAS gilt weiter für Eine sinngemäße Anwendung der TRAS wird empfohlen Bezüglich Biogasaufbereitungsanlagen und gasführenden Rohrleitungen außerhalb von Betriebsbereichen oder Anlagen wird auf das Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) hingewiesen. |