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Link zum Rechtstext

Verkehrslärmschutzverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 12. Juni 1990

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege).

Sie legt insbesondere Immissionsgrenzwerte und akustische Kennwerte für abweichende Bahntechnik und schalltechnische Innovationen fest.

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