Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Technische Regel für Rohrfernleitungsanlagen nach § 9 Absatz 5 der Rohrfernleitungsverordnung vom 8. März 2010 |
Link zum Rechtstext | TRFL Rohrfernleitungsanlagen |
Kerninhalte | Diese Technische Regel gilt für die Errichtung, den Betrieb, die Änderung und die Prüfung von Rohrfernleitungsanlagen. Sie bestimmt die Anforderungen sowohl an die Planung, den Bau, den Betrieb und die Überwachung als auch an die Beschaffenheit von Rohrfernleitungsanlagen. |
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