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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 22. November 2011

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass

  • für die in den Anlagen 1 und 2 (außer Tarifstelle 1) genannten Amtshandlungen die dort genannten Verwaltungsgebühren und 
  • für die in der Anlage 2, Tarifstelle 1 genannte Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen die dort genannten Benutzungsgebühren

erhoben werden.

 

 

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