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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr vom 14. August 2006 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse. Es findet Anwendung auf Personen, die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist. Ausgenommen sind unter anderem Beförderungen mit - Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
- Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
- Kraftfahrzeugen, die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
- Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule,
- Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken.
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