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Link zum Rechtstext

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr vom 14. August 2006

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse.

Es findet Anwendung auf Personen, die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Ausgenommen sind unter anderem Beförderungen mit

  • Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
  • Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
  • Kraftfahrzeugen, die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,
  • Ausbildungsfahrzeugen in einer Fahrschule,
  • Kraftfahrzeugen zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken.
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