Kurzbezeichnung | Abfallgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung der Rhein-Hunsrück Entsorgung – Anstalt des öffentlichen Rechts – über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung vom 21. Dezember 2005 |
Rechtsebene | Simmern |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die AöR Rhein-Hunsrück Entsorgung, die als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Rhein-Hunsrück-Kreis, zu dem auch die Verbandsgemeinde Simmern gehört, für die Abfallverwertung und -beseitigung zuständig ist, für die Inanspruchnahme ihrer Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung Benutzungsgebühren (ausschließlich) erhebt. Sie legt unter anderem die Entstehung der Gebührenschuld, den Gebührenmaßstab und die Gebührensätze fest. |
Rechtsnorm-Links |
|
Bezeichnung | Rhein-Hunsrück Entsorgung |
URL-Adresse |
General
Content
Integrations