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Kurzbezeichnung

Wasserversorgungssatzung Schwaigern

Bezeichnung

Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Stadt Schwaigern vom 27. März 1998

Rechtsebene

Schwaigern

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung verpflichtet die Stadt Schwaigern, die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung zur Lieferung von Trinkwasser zu betreiben. Der Stadt obliegt auch die Bestimmung der Art und des Umfangs der Wasserversorgungsanlagen. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Wasserabnehmer, Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. Anschluss- und Benutzungszwang, Art und Umfang der Versorgung sowie Verwendung des Wassers, Wasserversorgungsbeitrag und Benutzungsgebühren.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Stadt Schwaigern

URL-Adresse

https://www.schwaigern.de/downloads/?ortsrecht=73

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