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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheit durch Betriebsanweisungen (Ausgabe 2010)

Link zum RechtstextDGUV Information 211-010

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Information soll Unternehmern helfen, ihrer Pflicht zur Erstellung von Betriebsanweisungen, die der Mitarbeiterunterweisung und der Überwachung des Verhaltens der Mitarbeiter dienen und allen Beschäftigten helfen, sich bei ihren Tätigkeiten stets sicher verhalten zu können, nachzukommen.

 

 

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