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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen |
Normhistorie | ABl. EU |
Kerninhalte | Diese Richtlinie findet Anwendung auf die persönlichen Schutzausrüstungen (PSA).
Sie regelt sowohl die Bedingungen für das Inverkehrbringen und den freien Verkehr innerhalb der Gemeinschaft als auch die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die die PSA erfüllen müssen, um die Gesundheit der Benutzer zu schützen und deren Sicherheit zu gewährleisten.
Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen: - Die PSA, die unter eine andere Richtlinie fallen, die dieselben Ziele des Inverkehrbringens, des freien Verkehrs und der Sicherheit wie die vorliegende Richtlinie verfolgt.
- Unabhängig von dem Grund des Ausschlusses nach dem ersten Gedankenstrich die PSA-Arten, die in der Ausschlussliste in Anhang I aufgeführt sind.
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