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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hamburgische Bauordnung in der Fassung vom 14. Dezember 2005

Link zum RechtstextHBauO
VV TBVerwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen wurden, Anforderungen gestellt werden.

Die Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen wurden im Bauprüfdienst geregelt.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. August 2020 - VV TB - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Review vom 04. August 2020 - Bauprüfdienst Zu prüfende Rechtsbereiche im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 HBauO (BPD 2020-2)
Review vom 02. Juli 2020



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