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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Leitlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen vom 16. April 2014

Link zum Rechtstext

Licht-Leitlinie

Kerninhalte

Die Hinweise finden Anwendung zur Beurteilung der Wirkung von Lichtimmissionen auf Menschen durch Licht emittierende Anlagen aller Art, soweit es sich dabei um Anlagen oder Be­standteile von Anlagen im Sinne des § 3 Absatz 5 BImSchG han­delt.
Sie gelten nicht für Laser, da hierfür eine gesonderte Beurteilung nach den Kriterien des Gesundheitsschutzes erfor­derlich ist.
Einen Sonderfall stellen die Licht-/Schatteneffekte von Wind­energieanlagen dar, die gesondert geregelt sind.

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