wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen.
- angemessene Abstands- und Zugangsregeln sowie Hygienekonzepte beachten.
- An vielen Stellen ist die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen erforderlich (Näheres siehe rechts).
| 3G-Regelung:
- Nur genesene, geimpfte oder getestete Personen (3G-Regelung) dürfen ihre Arbeitsstätte aufsuchen.
- Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen.
- Die Arbeitgeber bieten weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit an.
- Dort wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden.
| 2G-Regelung:
- Überschreitet die Hospitalisierungsrate den Wert 3, können Länder besondere Maßnahmen ergreifen.
So kann der Zugang auf Geimpfte und Genesene (2G-Regelung) beschränkt werden. Dies gilt für den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und -ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen -, sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen. Die Intensität der Umsetzung soll das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Die Einhaltung der Zugangs-regelungen soll konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert werden.
2G plus-Regelung:
- Überschreiten des Wert 6 der Hospitalisierungsrate:
Auch bei geimpften und genesenen Personen können zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Trotz 2G kann dann ein negatives Testergebnis verlangt werden (2G plus). Dies wird vor allem an Orten erfolgen, an denen das Infektionsrisiko aufgrund der Anzahl der Personen und der schwierigeren Einhaltung von Hygienemaßnahmen besonders hoch ist, insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind Ausnahmen von 2G und 2Gplus möglich, um eine Teilhabe zu ermöglichen.
- Bei einem Wert der Hospitalisierungsrate über 9, werden die jeweiligen Länder die weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent nutzen.
| 3G-Regelung:
- Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs wird zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden.
- Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
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- Tägliche negative Testbescheinigung von Besuchern sowie Mitarbeitern, auch bei Nachweis einer Impfung.
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