Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen vom 27. Juli 2021 |
Link zum Rechtstext | Überwachungsbedürftige Anlagengesetz |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können. Es dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten und anderer Personen beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zu gewährleisten, soweit diese sich im Gefahrenbereich einer solchen Anlage befinden. |
Links zur Rechtsänderung |
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