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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen vom 1. April 2005

Link zum Rechtstext

IndirekteinleiterVO

ABEBerliner Wasserbetriebe

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen – mit Ausnahme von häuslichem Abwasser und Niederschlagswasser.

Sie normiert unter Hinweis auf die allgemeinen Anforderungen und Regelungen der Abwasserverordnung die Verpflichtung zur Geringhaltung der Schadstofffracht des Abwassers im Rahmen der Möglichkeiten des Standes der Technik.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 06. November 2020



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