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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen vom 1. April 2015

Link zum RechtstextVersicherungsaufsichtsgesetz

Kerninhalte

Das Gesetz regelt die staatliche Beaufsichtigung der in Deutschland tätigen Versicherer und Pensionsfonds. Diese müssen staatliche Vorgaben, die der Aufnahme und des Weiterbestands des Geschäftsbetriebes dienen, berücksichtigen. Zum Beispiel müssen die Verträge dauerhaft erfüllbar sein und der Kunde muss einen gewissen Schutz haben.

Links zur RechtsänderungReview vom 15. Januar 2021
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