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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Branche Küchenbetriebe (Ausgabe April 2019)

Link zum RechtstextGUV-R 111 (alt)

Kerninhalte

Diese DGUV Branchenregel richtet sich sowohl an Unternehmen des Wirtschaftszweigs „Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen“ als auch an alle Unternehmen, die eine Küche betreiben (z. B. Restaurants, Gaststätten, Imbissbetriebe und die Systemgastronomie).

In ihr werden die für Küchen zu beachtenden Anforderungen zusammengefasst und konkretisiert.

Sie bietet Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen in Küchenbetrieben und umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele für Unternehmen und Belegschaft zu erreichen.

Sie ersetzt die DGUV Regel 110-002 „Arbeiten in Küchenbetrieben“.

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