Bezeichnung | Satzung der Großen Kreisstadt Coswig über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 20. Mai 2015 |
Rechtsebene | Coswig |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung legt fest, dass die Stadt Coswig eine öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung betreibt und der Wasser Abwasser Betriebsgesellschaft Coswig mbH (WAB) die Beseitigung des angefallenen Abwassers übertragen hat. Sie regelt unter anderem die Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung sowie die Einleitungsbedingungen. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Stadt Coswig |
URL-Adresse | http://www.wab-coswig.de/media/Satzungen%202015/AW-Satzung.pdf |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Coswiger Amtsblatt |
URL-Adresse | http://www.coswig.de/files/coswig/rathaus/aktuelles/amtsblatt/2015/150530_amtsblatt.pdf |
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