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Kurzbezeichnung

Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung über die Straßenreinigung und die Durchführung des Winterdienstes der Stadt Eisenach in der Fassung vom 8. Februar 2018 und Satzung der Stadt Eisenach über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Fassung vom 19. Dezember 2012

Rechtsebene

Eisenach

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Straßenreinigungssatzung berechtigt die Stadt Eisenach, die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücken zu übertragen. Der Stadt verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung für die Fahrbahn, die Überwege und die Straßenrinnen und Einschlussöffnungen der Straßenkanäle der in der Straßenreinigungsgebührensatzung aufgeführten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile). Die Reinigungspflicht umfasst auch den Winterdienst (Schneeräumung und Beseitigung von Schnee- und Eisglätte). Die Straßenreinigungsgebührensatzung berechtigt die Stadt, Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Straßenreinigungseinrichtung zu erheben. Sie regelt insbesondere Gebührenschuldner, Gebührenmaßstab und Gebührenberechnung.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Straßenreinigungsgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.eisenach.de/fileadmin/user_upload/Rathaus/Satzungen/60_11_-_Gebuehrensatzung_zur_Strassenreinigung.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Straßenreinigungssatzung

URL-Adresse

https://www.eisenach.de/fileadmin/user_upload/Rathaus/Satzungen/60_10_Strassenreinigungssatzung.pdf

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