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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgebührensatzung

Bezeichnung

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Abfallwirtschaft vom 27. Januar 2011 und Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Abfallwirtschaft in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. November 2004

Rechtsebene

Dresden

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass die Landeshauptstadt Dresden die Abfallwirtschaft in ihrem Gebiet als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betreibt und die angefallenen und überlassenen Abfälle sammelt und transportiert sowie beseitigt oder verwertet. Für Abfälle, für die die Stadt keine Entsorgungsmöglichkeiten hat, ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) mit der Abfallentsorgung beauftragt. Sie regelt unter anderem das Überlassungs- und Benutzungsrecht sowie die Überlassungs- und Benutzungspflicht. Die Abfallwirtschaftsgebührensatzung berechtigt die Stadt, für die Vorhaltung und Inanspruchnahme der Einrichtungen und Leistungen der Abfallwirtschaft Gebühren (Grund- und Leistungsbetrag, Bioabfallgebühr und Gebühr für sonstige abfallwirtschaftliche Leistungen wie z.B. Abholung von Haushaltsgroßgeräten) zu erheben. Sie legt insbesondere die Gebührenmaßstäbe und die Gebührensätze fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/abfallwirtschaftssatzung.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftsgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/abfallwirtschaftsgebuehrensatzung.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Änderungssatzung Abfallwirtschaftsgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.dresden.de/media/pdf/amtsblatt/2017/dresdner-amtsblatt-2017-49.pdf

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