Gesetzl. Kurzzeichen | PSA-DG | |
Kurzbezeichnung | PSA-Durchführungsgesetz | |
Bezeichnung | Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 18. April 2019 | |
Erscheinungsort | BGBl. I Nr. 13 S. 473 | |
Erschienen am | 25.04.2019 | |
Review-Datum | 06.05.2019 | |
Review | BetroffenheitHersteller/Inverkehrbringer von persönlicher Schutzausrüstung NICHT betroffen sind Hersteller/Inverkehrbringer für Helme und Sonnenblenden für Benutzer zweirädriger und dreirädriger Kraftfahrzeuge sowie für persönliche Schutzausrüstungen, die
NachrichtDas PSA-Durchführungsgesetz ergänzt für Deutschland die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung (PSA). Mit dem neuen Gesetz tritt die bisherige Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen (8. ProdSV) außer Kraft. Regelungsinhalte sind im Wesentlichen das Konformitätsverfahren und die CE-Kennzeichnung. Die Konkretisierungen des neuen deutschen Gesetzes betreffen
HandlungsempfehlungEs besteht kein Handlungsbedarf, sofern die Gebrauchsanleitungen, Sicherheitsinformationen und EU-Konformitätserklärungen bereits auf Deutsch vorliegen und Ihren Kunden mit dem Kauf zur Verfügung gestellt werden. Als Kunde können Sie die Informationen entsprechend von Ihren Lieferanten in deutscher Sprache einfordern. PflichtenbezugGeänderte/neue Pflichten zur Kategorie: Dokumentation | |
Rechtsnorm-Links | ||
Bezeichnung | REVIEW 06.05.2019 - Erlassen als Art. 2 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und zur Änderung des Neunten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | |
URL-Adresse | hhttp://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s0473.pdf |
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