Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über den Ruhrverband vom 7. Februar 1990 mit Satzung für den Ruhrverband in der Fassung vom 13. Februar 2004 |
Kerninhalte | Mit dem Ruhrverbandsgesetz werden der Ruhrverband und der Ruhrtalsperrenverein zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit dem Namen ,,Ruhrverband" vereinigt. Der Ruhrverband ist ein öffentlich-rechtliches Wasserwirtschaftsunternehmen; er ist keine Gebietskörperschaft. Er dient dem Wohl der Allgemeinheit und dem Nutzen seiner Mitglieder. Es regelt unter anderem die Aufgaben des Verbandes und seine Unternehmen sowie die Pflichten seiner Mitglieder. Mit der Satzung für den Ruhrverband wird insbesondere der Sitz des Verbandes (Essen) bestimmt. Sie enthält zudem die Mitgliedschaft betreffende Regelungen und Vorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zu Beiträgen. |
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