Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Augsburg vom 25. August 2014 |
Rechtsebene | Augsburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Augsburg durch eine öffentliche Einrichtung die in ihrem Gebiet angefallenen und ihr überlassenen Abfälle entsorgt, soweit nicht die Entsorgungspflicht auf Dritte übertragen wird. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Überlassungsrecht sowie Anschluss- und Überlassungszwang. |
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Bezeichnung | Stadt Augsburg |
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