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Link zum Rechtstext

Mess- und Eichgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen vom 25. Juli 2013

Review 15.12.2014Meldung von neuen und erneuerten Messgeräten für Warm- und Kaltwasser
RechtspflichtenFacility-Management

Kerninhalte

Dieses Gesetz ist anzuwenden auf 

  • Messgeräte und sonstige Messgeräte, soweit sie in einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1 oder 2 erfasst sind, 
  • Teilgeräte, soweit in einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 3 Teilgeräte bestimmt sind, 
  • Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten, soweit diese nicht durch eine Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 4 vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen sind, 
  • Messwerte, die mit Hilfe der Messgeräte nach Nummer 1 ermittelt werden, 
  • Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten.

Für die Verwenderanzeige nach § 32 steht ein Formular auf der Internetseite des Portals www.eichamt.de zur Verfügung

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