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Link zum Rechtstext

Schienenlärmschutzgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen vom 20. Juli 2017

ZusatzinformationenFörderrichtlinie TSI Lärm+

Kerninhalte

Dieses Gesetz findet Anwendung auf laute Güterwagen, die auf der regelspurigen öffentlichen Eisenbahninfrastruktur in Deutschland zum Einsatz kommen.

Es verbietet mit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 am 13. Dezember 2020 grundsätzlich das Fahren oder Fahrenlassen von Güterzügen, in die laute Güterwagen eingestellt sind, auf dem deutschen Schienennetz.

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