Bezeichnung | Abfallsatzung der Stadt Oberhausen vom 17. Dezember 2018 |
Rechtsebene | Oberhausen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallsatzung der Stadt Oberhausen bestimmt, dass die Stadt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung wahrnimmt. Die Abfallentsorgung der Stadt umfasst umfasst insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling sowie die Verwertung von Abfällen, das Einsammeln und Befördern, die Standortfindung, Planung, Errichtung, Erweiterung, Um- und Nachrüstung sowie den Betrieb der zur Entsorgung notwendigen Abfallwirtschaftseinrichtungen und Entsorgungsanlagen für nicht ausgeschlossene Abfälle, die im Stadtgebiet anfallen. Die Satzung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Einrichtung der Abfallbeseitigung zur Deckung der Kosten Benutzungsgebühren zu erheben. Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab fest. |
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Bezeichnung | Stadt Oberhausen |
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