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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst (Ausgabe Februar 2021)

Link zum Rechtstext

TRBA 255

Kerninhalte

Die TRBA 255 konkretisiert die Biostoffverordnung (BioStoffV) für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne von § 5 Infektionsschutzgesetz, die durch nicht impfpräventable respiratorische Viren verursacht wird, bzw. wenn damit gerechnet werden muss, dass es zu einer solchen Lage kommen kann.
Sie dient dem Schutz von Beschäftigten im Gesundheitswesen, die Personen untersuchen, behandeln, pflegen oder in sonstiger Weise versorgen, wenn diese mit dem pandemischen Virus infiziert oder als Verdachtsfälle einzustufen sind.
Sie gilt nicht für Labortätigkeiten, hierfür kommt die TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ zur Anwendung.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 08. Februar 2021

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