Link zum Rechtstext | BGI/GUV-I 5024 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information wendet sich an alle, die Gehörschützer verwenden und für die Benutzung verantwortlich sind. Dazu zählen Beschäftigte im Lärmbereich, deren Vorgesetzte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- oder Personalräte. Sie eignet sich ferner für Personen, die im Rahmen der Beschaffung und Unterweisung unterstützend tätig sind, wie beispielsweise Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Interessierte Beschäftigte finden Hinweise zum persönlichen Schutz gegenüber Lärm. Sie soll über die Folgen der Nichtbenutzung informieren, bei der Auswahl geeigneter Gehörschützer helfen und zum Tragen von Gehörschützern motivieren. |