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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | DGUV Information 213-701 |
Kerninhalte | Diese Empfehlungen, die in der Regel Expositionsbeschreibungen für Verfahren und Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind und dem Stand der Technik entsprechen, sind von Unternehmern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung anzuwenden. Ihre Anwendung ist zu dokumentieren. Sie beinhalten praxisgerechte Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, die Beschreibung geeigneter Schutzmaßnahmen und Hinweise zu ihrer Wirksamkeitskontrolle sowie Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung, z.B. zusätzliche Gefahrstoffinformationen einschließlich Informationen über Ersatzstoffe oder Ersatzverfahren, technische Minimierungsmaßnahmen und andere Maßnahmen des auf Gefahrstoffe bezogenen Arbeitsschutzes. |