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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 „Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Atemwegsreizendende Stoffe (chemisch-irritative und chemisch-toxische)“ (Ausgabe Mai 2009)

Link zum Rechtstext

DGUV Information 250-425

Kerninhalte

Diese Handlungsanleitung gibt Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich atemwegsreizender Stoffe (chemisch-irritativ und/oder chemisch-toxisch), die obstruktive Atemwegserkrankungen verursachen können, und die Auswahl des für die arbeitsmedizinische Vorsorge betroffenen Personenkreises. Die Untersuchungsanlässe für die Vorsorgeuntersuchungen werden durch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegeben.

 

 

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