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Link zum Rechtstext

BGR 122 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen (Ausgabe Januar 2004)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf den Betrieb der Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen.

In ihr werden die allgemein gültigen Regelungen in Unfallverhütungsvorschriften für den Betrieb von Funkfernsteuerungen bei Eisenbahnen erläutert und konkretisiert.

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