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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ordorierung von Sauerstoff zum Schweißen und Schneiden (Ausgabe Oktober 1999)

Link zum RechtstextDGUV Regel 109-012

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel zählt die wichtigsten Maßnahmen auf, die wegen der Giftigkeit und leichten Entzündlichkeit des Odoriermittels zu beachten sind, wenn der zum Schweißen und Schneiden verwendete Sauerstoff mit Odoriermittel versetzt wird.

Sie findet Anwendung für Bau, Einrichtung und Betrieb von Anlagen, durch die dem in Rohrleitungen fortgeleiteten und zum Schweißen, Schneiden und zu verwandten Verfahren benutzten Sauerstoff ein Odoriermittel zugesetzt wird.

 

 

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