Die Schrift wurde zurückgezogen.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen (Ausgabe April 1990) |
Link zum Rechtstext | DGUV Vorschrift 75 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für das Anbringen, Ändern, Instandhalten und Abnehmen elektrischer Betriebsmittel an Freileitungen, Oberleitungsanlagen sowie Masten und für den Einsatz von Leitungsfahrzeugen auf Freileitungen. |