Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Arbeiten im Bereich von Gleisen (Ausgabe April 1994) |
Link zum Rechtstext | DGUV Vorschrift 77 |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Bereich von Gleisen (Gleisbereich) von Schienenbahnen. |