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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung vom 16. Juni 1987

Link zum RechtstextBauuntPrüfVO RP

Kerninhalte

Diese Verordnung legt fest, welche Bauunterlagen einem Bauantrag unter anderem für die Baugenehmigung, für den Abbruch und die Beseitigung baulicher Anlagen, für die Typengenehmigung und für Fliegende Bauten sowie für Werbeanlagen und Warenautomaten beizufügen sind.

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