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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 15. Juli 1957

Link zum Rechtstext

AnschlussbahnenVO

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für alle Anschlussbahnen.

Sie enthält unter anderem Regelungen zu Eisenbahnanlagen, zu Fahrzeugen und maschinellen Anlagen sowie zum Bahnbetrieb.

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