Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 3 Next »

 


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landestransparenzgesetz vom 27. November 2015

Link zum Rechtstext LTranspG RP

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern.

Es gilt für alle transparenzpflichtigen Stellen des Landes (u.a. Behörden, Gemeinden, Gemeindeverbände) und regelt ihre Transparenzpflicht: Soweit keine öffentlichen oder privaten Belange entgegenstehen, müssen Umweltinformationen auf Antrag zugänglich gemacht werden. Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird.

Mit ihm wurden das frühere Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) und das Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) zusammengefügt und vollständig abgelöst.

  • No labels